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Praktische Tipps und Informationen
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Ein Kind fährt im Lastenrad mit

Radeln mit Kindern richtig befördert, sicher unterwegs

Mor­gens in den Kin­der­gar­ten, mit­tags auf den Spiel­platz und abends kurz ein­kau­fen – auch mit Kin­dern sind Fahr­rä­der für viele Stre­cken äußerst prak­tisch. Ob Kin­der­sitz, Anhän­ger, Las­ten­rä­der oder Trai­ler­bi­kes: Die Initia­tive Rad­KUL­TUR zeigt, wie Eltern ihren Nach­wuchs sicher und schnell von A nach B brin­gen.

Um mit Kin­dern per Fahr­rad mobil zu sein, gibt es ver­schie­dene Lösun­gen. Die bekann­teste ist der Kin­der­sitz: Er wird übli­cher­weise mit­tels Befes­ti­gungs­bü­gel über dem Gepäck­trä­ger ange­bracht und eig­net sich für Kin­der, die schon selb­stän­dig sit­zen kön­nen. Damit das Kind den Kopf bequem anleh­nen kann, sollte auf eine hohe Rücken­lehne geach­tet wer­den. Für einen siche­ren Sitz sorgt ein Drei-Punkt-Gurt, der Schul­ter, Brust und Beine glei­cher­ma­ßen fixiert. Kin­der­sitze haben viele Vor­teile: Sie sind rela­tiv leicht, platz­spa­rend und ver­gleichs­weise kos­ten­güns­tig. Beim Kauf sollte dar­auf geach­tet wer­den, dass sie nach DIN EN 14344 zer­ti­fi­ziert sind. Diese Norm stellt sicher, dass Kin­der­sitze den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen.

Schon für die Jüngs­ten geeig­net: Der Fahr­rad­an­hän­ger

In einem Kin­der­an­hän­ger las­sen sich junge Pas­sa­giere vom Baby­al­ter bis zum sechs­ten Lebens­jahr mit­neh­men. Er wird mit­tels Deich­sel an das Eltern­fahr­rad gekop­pelt. Hoch­wer­tige Anhän­ger ver­fü­gen über ein sta­bi­les Gestänge und einen Über­roll­schutz, wes­halb sie große Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr bie­ten. Ide­a­le­r­weise sollte ein Fahr­rad­an­hän­ger nach der DIN EN 15918 kon­stru­iert und geprüft sein. Diese Norm legt sicher­heits­tech­ni­schen Anfor­de­run­gen und die ent­spre­chen­den Prüf­ver­fah­ren für zwei­spu­rige Fahr­rad­an­hän­ger und deren Ver­bin­dungs­ein­rich­tun­gen fest. Zu erken­nen ist dies an einer dau­e­r­haf­ten Kenn­zeich­nung am Anhän­ger mit der Num­mer der Norm (DIN EN 15918). Kin­der soll­ten stets ange­schnallt sein und einen Helm tra­gen. Säug­linge müs­sen in einer Baby­schale lie­gen – und Eltern in die­sem Fall dar­auf ach­ten, dass sie lang­sam, vor­aus­schau­end und bevor­zugt auf ebe­nen Stre­cken fah­ren. 

Für Kind und Kegel: Las­ten­rä­der sind wahre Trans­port­wun­der

Las­ten­rä­der ver­fü­gen ent­we­der über eine große Trans­port­kiste vorne (soge­nannte Front­la­der) oder einen beson­ders lan­gen Gepäck­trä­ger (Heck­la­der). Bei der Gepäck­trä­ger­va­ri­a­nte fin­den bis zu zwei Kin­der Platz. Auch in der Trans­port­kiste vorne kön­nen zwei Kin­der im Alter von bis zu sie­ben Jah­ren sit­zen – oder bei­spiels­weise Ein­käufe und Spiel­sa­chen ver­staut wer­den. Auf­grund der Länge und des Gewichts unter­schei­det sich das Fahr­ver­hal­ten eines Las­ten­rads im Ver­gleich zum klas­si­schen Fahr­rad. Prak­tisch sind daher Las­ten­rad-Pede­lecs: Hier unter­stützt ein Elek­tro­mo­tor das Tre­ten in die Pedale. 

Aus zwei mach eins: Trai­ler­bi­kes und Tan­dem­kupp­lun­gen

Mit einem Trai­ler­bike ver­wan­delt sich das Eltern­fahr­rad ganz ein­fach in ein Fami­lien-Tan­dem. Das Nach­ziehrad des Kin­des hat kein eige­nes Vor­der­rad, son­dern wird mit einer Ver­bin­dungs­stange am Erwach­se­nen­fahr­rad befes­tigt. Damit kön­nen Eltern ihr Kind sicher durch den Ver­kehr navi­gie­ren und das Kind bekommt schon früh ein Gefühl für das eigen­stän­dige Fah­ren. Eine wei­tere Mög­lich­keit ist die Befes­ti­gung eines nor­ma­len Kin­der­fahr­ra­des per Tan­dem­kupp­lungs­sys­tem. Hier lässt sich das Kin­der­rad ein­fach aus­kop­peln, sodass das Kind bei einer geeig­ne­ten Stre­cke auch selbst fah­ren kann.

Um mit Kin­dern per Fahr­rad mobil zu sein, gibt es ver­schie­dene Lösun­gen

Sicher ist sicher – das ist beim Beför­dern von (Klein-)Kin­dern zu beach­ten:

  • Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung: Mit Fahr­rä­dern dür­fen Kin­der nur bis zum voll­en­de­ten sieb­ten Lebens­jahr beför­dert wer­den; die Fah­re­rIn­nen müs­sen min­des­tens 16 Jahre alt sein.
  • Sta­bile, hoch­wer­tige und vom TÜV geprüfte Trans­port­lö­sun­gen sind die Grund­vor­aus­set­zung, um mit Kin­dern sicher mobil zu sein. Je nach Pro­dukt gel­ten bestimmte Alters- und Gewichts­gren­zen, des­halb soll­ten die Her­stel­ler­an­ga­ben beach­tet wer­den.
  • Die Sicher­heit des Eltern­fahr­rads muss gewähr­leis­tet sein: Ein Zwei­bein­stän­der sorgt für einen sta­bi­len Stand des Fahr­rads, ein tie­fer Ein­stieg ermög­licht sta­bi­les Auf­stei­gen, die Ver­kehrs­si­cher­heit muss gewähr­leis­tet sein (Licht, Reflek­to­ren etc.).
  • Wich­tig ist außer­dem, dass Eltern das eigene Fahr­ver­hal­ten anpas­sen: Mit dem zusätz­li­chen Gewicht des Kin­des kann sich zum Bei­spiel der Radius beim Kur­ven­fah­ren oder der Brems­weg erhö­hen. Am bes­ten tes­ten Fami­lien die favo­ri­sierte Beför­de­rung des­halb vor dem Kauf gemein­sam beim Fach­händ­ler oder einer Ver­leih­sta­tion.

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