Morgendlicher Stau war gestern – zumindest, wenn man mit dem Rad statt mit dem Auto zur Arbeit fährt. Seitdem das Dienstwagenprivileg nicht mehr nur für Autos, sondern auch für Fahrräder gilt, entdecken immer mehr Menschen das Fahrrad als praktische Alternative zum Dienstwagen.
Dies muss nicht bedeuten, verschwitzt im Büro anzukommen. Denn in den Genuss des Steuerprivilegs kommen, neben nicht motorisierten Rädern, auch Pedelecs. Für welches Rad man sich entscheidet, kommt sowohl auf die Strecke als auch auf die eigenen Vorlieben an. Fest steht: Arbeitgeber, die den „Dienstwagen auf zwei Rädern“ anbieten, fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und das lohnt sich für alle Beteiligten.
Und so funktioniert‘s:
Das Prinzip funktioniert genau wie die Gehaltsumwandlung beim Dienstwagen: Die Leasingrate für das Fahrrad wird vor dem Versteuern vom Gehalt abgezogen und kostet den Arbeitgeber - vom Verwaltungsaufwand in der Personalabteilung abgesehen - keinen Cent. Was viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht wissen: Ein Dienstauto ist kein Hindernis für ein Dienstrad, man kann auch beides haben. Sogar zwei Diensträder pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer sind möglich. Nach anfänglicher Skepsis sei die Entwicklung inzwischen positiv, so Stephan Eichenseher, der Sprecher von LeaseRad, eines Fahrrad-Leasing-Anbieters:
„Wenn in einer Firma erst einmal einer damit angefangen hat, wollen immer mehr ein Rad.“
Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/dienstrad-statt-dienstwagen-radfahren-mit-steuervorteil-a-974881.html
Mehr zum Thema betriebliche Mobilität, gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW)
https://www.agfk-bw.de/projekte/dienstrad/