Gut beleuchtet mit dem Rad durch den Winter
In der dunklen Jahreszeit ist eine funktionierende Beleuchtung am Fahrrad essentiell. Licht und Reflektoren erhöhen die eigene Sicht und darüber hinaus die eigene Sicherheit. Mit einer guten Lichtausstattung und heller Kleidung kann man den kurzen Tagen entspannt entgegenradeln. Die Initiative RadKULTUR gibt Tipps für die Licht-Inspektion.
Andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer, wie etwa Auto-, Bus- oder LKW-Fahrerinnen und Fahrer, erkennen Radfahrerinnen und Radfahrer ohne Licht oft erst im allerletzten Moment. Deshalb müssen Fahrräder, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, laut StVZO, Paragraf 67, über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Als Radfahrerin bzw. Radfahrer hat man dann zudem selbst eine viel bessere Sicht. Auf einer gut ausgeleuchteten Strecke werden Fußgängerinnen und Fußgänger, Schlaglöcher oder Hindernisse auf dem Weg rechtzeitig erkannt.
Das Licht überprüfen
Um auch die dunkle Jahreszeit auf dem Sattel genießen zu können, muss daher die Fahrradbeleuchtung einwandfrei funktionieren und sollte vor jeder Fahrt kurz überprüft werden: Genau acht Stellen am Fahrrad sollten im Dunkeln leuchten. Das geschieht einerseits aktiv durch LEDs, Glüh- oder Halogenlampen, andererseits passiv durch reflektierende Flächen, die aufleuchten, wenn sie angestrahlt werden. Beim Licht-Check ist es sinnvoll, das Rad von vorne nach hinten abzugehen, um keine Leuchtstelle zu vergessen.
Checkliste für den Licht-Check
1. Frontscheinwerfer: Für den Betrieb des Frontscheinwerfers und der Schlussleuchte sind neben der Lichtmaschine, dem sogenannten Dynamo, auch Batterie und Akku zugelassen. Die Nennspannung der Energiequelle muss dabei verträglich mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein. Der Fachhandel bietet hierzu kompetente Beratung. Ein Testlauf mit drehenden Rädern und angelegtem Dynamo zeigt, ob die Lampen funktionieren.
2. Weißer Frontreflektor: Einige Frontscheinwerfer haben bereits Reflektoren integriert. Ist dies nicht der Fall, sollte ein zusätzlicher Reflektor angebracht werden.
3. und 4. Reflektoren am Vorder- und Hinterrad: Es gilt, an Vorder- und Hinterrad je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weiß reflektierendes Material an der Speiche anzubringen, sodass die seitliche Sichtbarkeit gewährleistet ist.
5. Reflektoren an den Pedalen: An den Pedalen sind gelbe Reflektoren, jeweils nach vorne und nach hinten wirkend vorgeschrieben.
6. Rücklicht: Das Rücklicht sollte mindestens 25 Zentimeter über dem Boden und idealerweise am Gepäckträger angebracht sein.
7. Roter Rückstrahler: Neben dem Rücklicht am Gepäckträger sollte noch ein roter Rückstrahler am Schutzblech montiert sein. Moderne LED-Leuchten verfügen zusätzlich über eine Standlichtfunktion. Diese ist zwar laut Gesetz in Deutschland noch keine Pflicht, erhöht aber die Sicherheit im Straßenverkehr.
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die mit Anhänger unterwegs sind, müssen auch diesen mit einer funktionstüchtigen Lichtanlage ausstatten. Verdeckt der Anhänger den roten Rückstrahler muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Schlussleuchte versehen werden.
Diejenigen, die dunkle Abschnitte auf ihrer Radstrecke passieren, können zusätzliche Fahrsicherheit durch eine Helmleuchte gewinnen. Diese bringt genau dort Licht, wohin das Auge schaut. So kann man mit einem schnellen Seitenblick auch Fußgängerinnen und Fußgänger oder Hunde besser ausmachen.